Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung

FINANZBUCHHALTUNG AUSCHLIEßLICH ALS ERFÜLLUNG GESETZLICHER PFLICHTEN?

Wir sehen das nicht so!

Die zeitnahe Erfassung und Auswertung des Rechnungswesens stellt das Informations- und Steuerungsinstrument für kleinere und mittlere Unternehmungen dar.

Im Rahmen der Auswertungssteuerung lassen sich über betriebswirtschaftliche Auswertung - auch im Vorjahresvergleich - schnell Tendenzen im Erlös- und Kostenbereich erkennen. Individuelle ergänzende Auswertungen, z.B. durch Gegenüberstellung einer Planrechnung, runden die Informationen ab.

Durch die zeitnahe Sachbearbeitung können frühzeitig Hinweise zur Beachtung steuerlicher Vorschriften und zur Steuergestaltung gegeben werden.

 

Auf Wunsch können die Ergebnisse die Finanzbuchhaltung mit verschiedenen weiteren Instrumenten analysiert und weiterbearbeitet werden, zum Beispiel

  1. Kombination mit einer aussagefähigen Kostenrechnung.
  2. Forderungsmanagement mit OPOS, über die Eingabe der Belegnummern werden unbezahlte Rechnungen ausgewertet - von der einfachen Liste über eine Fälligkeitsübersicht bis hin zum automatisierten Mahnwesen.
  3. Unterstützung des betrieblichen Zahlungsverkehrs durch Online-Überweisungen und Lastschriften.
  4. Früherkennung von Unternehmenskrisen.
  5. Bilanzanalyse mit den wichtigsten Kennzahlen bis hin zum vollständigen Rating nach Basel II und Basel III.
  6. Aufbau einer Steuerplanung mit Hilfe des Buchhaltungsergebnisses und den persönlichen Steuerdaten, auch geeignet für optimierte Anpassung von Vorauszahlungen oder eine mehrjährige Steuerplanung.

 

Ferner gehören zum Rechnungswesen auch Tätigkeiten, die nach dem Steuerberatungsgesetz bestimmten Berufsgruppen vorbehalten sind. Hierzu zählen beispielsweise

  • die Erstellung von Jahresabschlüssen
  • die Einrichtung einer Buchführung
  • Anfertigung von Umsatzsteuervoranmeldungen
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